textmagie

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Anwendungsbereich

 

1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der oder dem Auftraggebenden und Mareike Dünkel textmagie (nachfolgend „Texterin“ genannt) geschlossen werden.

 

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Texterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer*innen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB. Unternehmer*in in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentumsvorbehalt

 

2.1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Diese Regelung gilt zwischen der Texterin und der oder dem Auftraggebenden auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

2.2. Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

 

2.3. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

 

2.4. Die Texterin überträgt der oder dem Auftraggebenden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes im Angebot (z. B. Ghostwriting) vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden bzw. für das im Angebot vereinbarte Medium (z.B. Website, Broschüre, Werbefilm etc.). Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin und Auftraggebenden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

2.5 Die Texterin hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken oder im Impressum als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadenersatz.

 

2.6. Vorschläge der Auftraggebenden oder seine sonstigen Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

2.7. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die oder der Auftraggebende der Texterin drei einwandfreie Belege (z.B. Broschüren) unentgeltlich und lässt sie der Texterin zukommen. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

2.8. An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte, soweit nichts anderes durch das Angebot (z. B. Ghostwriting) vereinbart wurde.

  1. Vergütung

 

3.1. Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die Texterin für die Auftraggebenden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

3.2. Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach der Honorartabelle oder einem erstellten Angebot der Texterin.

 

3.3. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.

 

3.4. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als vertraglich vereinbart genutzt, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich gezahlten im Wege der Lizenzanalogie zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Fälligkeit der Vergütung

 

4.1. Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung des Werkes fällig und spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

4.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine entsprechende Teilvergütung zu zahlen.

 

4.3. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 50 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

 

  1. Sonderleistungen

 

5.1. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert, werden Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Claims nach Zeitaufwand entsprechend des Stundensatzes der Texterin berechnet.

 

5.2. Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der oder des Auftraggebenden zu bestellen, sofern solche Fremdleistungen im Angebot ausgewiesen oder vertraglich vereinbart worden sind. Die oder der Auftraggebende verpflichtet sich, der Texterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich die oder der Auftraggebende, die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

5.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit der oder dem Auftraggebenden abgesprochen sind, sind im angefallenen Umfang zu erstatten.

 

  1. Mitwirkungspflicht der oder des Auftraggebenden

 

6.1. Die oder der Auftraggebende hat dafür Sorge zu tragen, dass der Texterin alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Arbeitsmaterialien rechtzeitig vorgelegt werden sowie vereinbarte Termine für Briefings, Interviews oder Strategiemeetings eingehalten werden.

 

6.2. Termine, Interviews und Meetings, die von den Auftraggebenden nicht rechtzeitig oder mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, darf die Texterin entsprechend ihres Stundensatzes in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Interviews und Meetings mit Drittpersonen im Rahmen des Auftrags (z. B. Kund*innen oder Mitarbeitende des auftraggebenden Unternehmens).

 

  1. Haftung

 

7.1. Die Texterin verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet die Texterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7.2. Die Texterin haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

 

7.3. Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7.4. Die Texterin verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

7.5. Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmenden keine Erfüllungsgehilfen der Texterin.

 

7.6. Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte von der oder dem Auftraggebenden auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf die oder den Auftraggebenden über.

 

7.7. Für die von der oder dem Auftraggebenden freigegebenen Leistungen der Texterin entfällt jede Haftung der Texterin.

 

7.8. Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

 

7.9. Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Texterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.10. Ereignisse höherer Gewalt, also solche Fälle, die die Leistungserbringung der Texterin verhindern und weder von der Texterin noch von der oder dem Auftraggebenden zu vertreten sind, berechtigen die Texterin, das beauftragte Textprojekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch von der oder dem Auftraggebenden gegenüber der Texterin resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für die oder den Auftraggebenden wichtige Termine oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

  1. Abnahme

 

8.1. Die oder der Auftraggebende ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Werkes über die Abnahme zu erklären.

 

8.2. Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn die oder der Auftraggebende sie in irgendeiner Weise – ganz oder auszugsweise – verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt.

 

8.3. Erfolgt keine Erklärung der oder des Auftraggebenden, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen ab Ablieferung des Werkes als abgenommen.

 

  1. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Texterin Gestaltungsfreiheit.

 

9.2. Im Rahmen der „Zufriedenheitsgarantie“ ist eine Korrekturschleife inkludiert. Etwaige Änderungswünsche sind der Texterin in einem Dokument und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werkes von der oder dem Auftraggebenden mitzuteilen.

 

9.2. Wünscht die oder der Auftraggebende nach der Korrekturschleife von Konzeption und Text weitere Änderungen, so hat sie oder er die Mehrkosten durch neue Textleistungen zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die oder der Auftraggebende zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

 

9.4. Die oder der Auftraggebende versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte sie oder er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die oder der Auftraggebende die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellten Unterlagen resultieren. Dies beinhaltet auch die angemessene Vergütung auf Grundlage des RVG für rechtlichen Beistand.

 

  1. Verwertungsgesellschaften

 

10.1. Die oder der Auftraggebende verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die VG Wort abzuführen.

 

10.2. Werden diese Gebühren von der Texterin verauslagt, so verpflichtet sich die oder der Auftraggebende, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 

10.3. Die oder der Auftraggebende ist informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbestrategischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist unabhängig davon, ob die Texterin Mitglied der Künstlersozialkasse ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Betrag von der Texterrechnung in Abzug zu bringen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist die oder der Auftraggebende selbst verantwortlich.

 

  1. Arbeitsunterlagen, Aufzeichnungen und Daten

 

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der

Auftragserarbeitung auf Seiten der Texterin angefertigt werden, verbleiben bei der Texterin.

 

11.2. Die Herausgabe dieser Unterlagen kann von der oder dem Auftraggebenden, soweit nicht anders vereinbart, nicht gefordert werden.

 

11.3. Die Texterin schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen und Entwürfen.

 

11.4. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Verlust, Beschädigung, Verzögerung) trägt die oder der Auftraggebende, unabhängig von der Art der Übermittlung.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

12.1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Bayreuth.

 

12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.